Niedersachsen. Mit den Änderungen durch die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 8. Juni 2010 gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, auch ohne Abitur an den Hochschulen Niedersachsens ein reguläres Studium. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann eine Zulassungsprüfung („Immaturenprüfung“) ablegt werden, die bei erfolgreichem Abschluss ein Studium in einem bestimmten Fach ermöglicht. In einem künstlerischen Studiengang kann bei Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung gänzlich auf den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden. Die einzelnen Regelungen sind auf der Webseite Studieren in Niedersachsen aufgeführt.
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Das ist doch mal eine fortschrittliche Entwicklung. Es war ja auch mal im Gespräch, daß Krankenschwestern/-pfleger nach 10 jähriger Ber ufstätigkeit auf ihrem erlernten Beruf, die Möglichkeit bekommen sollen, sich für Medizin einschreiben zu lassen. Weiterhin besteht ja bei uns (soweit mein Kenntnisstand) die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluß des Sozialpädagogikgrundstudiums sich für den Studiengang Hauptschullehramt einzuschreiben.